Dadurch wurde erreicht, dass sich die Anforderungen nicht alleine auf die Gebäudehülle und deren Energieübertragung beschränken, sondern auch heizungs-, raumlufttechnische und zur
Warmwasserbereitung dienende Anlagen einschließt. Dies gilt sowohl für den Neubau wie für Sanierungsvorhaben. Der Jahresprimärenergiebedarf wird durch die umfassendere Betrachtung stärker
differenziert und erlaubt eine gezielte Beschreibung und Ausführung von entsprechenden Maßnahmen zur wirksamen Senkung der Energiekosten und des CO-Ausstoßes.
Ziel der Energieeinsparverordnung ist es, in noch stärkerem und zeitgerechterem Maße den Energieverbrauch an Gebäuden zu senken und somit die Umweltbelastungen zu reduzieren. Zudem wird die
verwendete Energie durch moderne Techniken so umgesetzt, dass eine Minderung der Schadstoffentwicklung wirksam erreicht wird.